Häufig gestellte FragenWir antworten gern
Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten osteopathische Behandlungen als sogenannte Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), abhängig vom gewählten Tarif. Wenn Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Kosten in der Regel im Rahmen des jeweiligen Tarifs.


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