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Häufig gestellte FragenWir antworten gern

Osteopathie ist eine sanfte Behandlungsmethode, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten. Es gibt daher nur sehr selten Gegenanzeigen. Eventuelle Risikofaktoren werden im ausführlichen Anamnesegespräch vor der Behandlung bzw. in deren Verlauf geklärt.
Osteopathie schließt andere Behandlungsmethoden (z.B. Schulmedizin, Psychotherapie, Naturheilkunde) nicht aus. Im Gegenteil: In manchen Fällen kann es sogar erforderlich sein, mit Spezialisten zusammenzuarbeiten, um das Behandlungsziel zu erreichen.
Die Anzahl der Behandlungen richtet sich danach, ob eine akute oder chronische Erkrankung vorliegt, und in welchem Maß der jeweilige Organismus die gesetzten Reize verwerten kann. Jeder Körper hat ein individuelles Tempo, auf das in punkto Terminvergabe und Therapieverlauf Rücksicht genommen wird.
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Therapie durch einen Osteopathen mit anerkannter Ausbildung erfolgt. Als Mitglied des offiziellen Verbands der Osteopathen e.V. erfülle ich diese Voraussetzung. Bitte beachten Sie, dass manche Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung benötigen.

Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten osteopathische Behandlungen als sogenannte Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), abhängig vom gewählten Tarif. Wenn Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Kosten in der Regel im Rahmen des jeweiligen Tarifs.